Stromanbieter wechseln - Stromvergleich vom Marktführer VERIVOX


Stromanbieter wechseln

Jeder Verbraucher kann wechseln

Jeder Abnehmer in Deutschland kann den Stromversorger frei wählen und entsprechend den Stromanbieter wechseln. Voraussetzung für den Stromanbieterwechsel ist lediglich, dass der gewählte Anbieter am Wohnort den vorhandenen Stromzähler beliefert. Auf Grund eines begrenzten Angebotes können Nutzer einer Nachtspeicherheizung nur eingeschränkt den Stromanbieter wechseln.

Der Stromanbieterwechsel mit VERIVOX

Grundsätzlich ist es einfach, den Stromanbieter zu wechseln. Der wechselwillige Kunde vergleicht die Angebote der verschiedenen Versorger mit einem Stromvergleich, wobei er bestimmte Vorgaben wie eine monatliche Abschlagszahlung oder die Lieferung der bezogenen Strommenge aus erneuerbaren Energieträgern einstellen kann. Es gibt auch spezielle Ökostrom-Tarifrechner die nur Stromtarife mit "sauberer Energie" vergleichen.

Die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt der neue Lieferant. Wer jedoch aus einem Sondervertrag mit festen Kündigungsterminen und automatischer Verlängerung heraus den Stromanbieter wechseln möchte, kündigt besser selbst. Wenn der neue Versorger infolge übermäßig langer Bearbeitungszeiten die rechtzeitige Kündigung unterlässt, verlängert sich der ursprüngliche Vertrag sonst um ein Jahr. Ebenfalls eigenständig kündigen muss, wer unter Bezugnahme auf das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung seinen Stromanbieter wechseln möchte.

Bei einem Preisvergleich darf der Kunde sich nicht von den Abschlägen leiten lassen, da es sich bei ihnen um eine Vorauszahlung auf die Jahresrechnung handelt. Einige wenige Anbieter locken mit geringen Abschlägen, um Kunden zu einem Wechsel zu bewegen. Ein weiteres Lockangebot stellt eine Wechselprämie dar, welche den Strombezug jedoch nur während des ersten Jahres beim neuen Lieferanten verbilligt. Wer den Stromanbieter wechseln will, sollte jedoch auf dauerhaft günstige Preise sowie auf eine möglichst lange Preisgarantie achten.

Was ist beim Wechsel des Stromanbieters zu beachten?

Die Verantwortung für die Ablesung des Zählers zum Wechseldatum trägt der Netzbetreiber, welcher den von ihm abgelesenen oder beim Kunden erfragten Stand sowohl an den alten als auch an den neuen Versorger übermittelt. Gelegentlich fehlerhafte oder unterbleibende Übermittlungen lassen es jedoch als ratsam erscheinen, dass der Kunde beim Anbieterwechsel beiden beteiligten Lieferanten den Stand ebenfalls mitteilt.

Wenn Kunden den Stromanbieter wechseln, wählen sie einen neuen Lieferanten, während der Netzbetreiber unverändert bleibt. Dieser wird weiterhin die jährliche Routineablesung des Stromzählers vornehmen oder vom Abnehmer anfordern, da er die Durchleitung des Stromes mit dem neuen Lieferanten abrechnen muss. Weil es weder wirtschaftlich noch umweltpolitisch sinnvoll ist, wenn in einer Straße mehrere Stromleitungen verschiedener Betreiber verlegt werden, wird der jeweilige Netzbetreiber von den kommunalen Behörden festgelegt. Bei einem eventuellen Stromausfall ist dieser zu benachrichtigen, da er weiterhin für die sichere Stromversorgung verantwortlich bleibt.

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