Nein, die sogenannte „Ersatzversorgung“ greift. Das bedeutet, dass der jeweilige öffentliche Grundversorger / Netzbetreiber die ehemaligen TelDaFax Kunden mit Strom oder Gas beliefert. Daher ist eine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung ausgeschlossen. Gemäß §38 Abs.1 Satz 3 EnWG darf der Preis der „Ersatzversorgung“ von privaten Haushaltskunden den allgemeinen Grundversorgungstarif nicht überschreiten. Da der Grundversorger in vielen Fällen allerdings höhere Tarife anbietet lohnt sich in allen Fällen ein Stromvergleich oder Gasvergleich.
Wir raten ausdrücklich allen Verbrauchern von Tarifen mit „Vorauskasse“ Abstand zu nehmen. Ebenso sollte bei „Kautionen“ Vorsicht geboten sein.
Gemäß §38 Abs.2 EnWG endet die Ersatzversorgung spätestens nach drei Monaten. In dieser Zeit haben die Verbraucher die Möglichkeit sich einen anderen Stromversorger oder Gasanbieter zu suchen. Dieser übernimmt dann gemäß dem neuen Vertrag die Energieversorgung. Wer innerhalb dieser Frist keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließt fällt automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters. Dieser hat die gleichen Konditionen wie die Ersatzversorgung und kann gemäß §20 Abs.1 StromGVV mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Daher haben auch die TelDaFax Kunden, die in der dreimonatigen Frist nicht reagieren, jederzeit die Möglichkeit kurzfristig zu einem neuen Versorger zu wechseln.
Den Verbrauchern von Teldafax empfahl das Gericht laut der Nachrichtenagentur AFP, Fragen zu der Insolvenz unmittelbar an das Unternehmen TelDaFax zu richten. Die Mitarbeiter würden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter "entsprechend unterrichtet" und könnten die Kunden dementsprechend beraten. Das Amtsgericht selbst habe außerdem zu dem Verfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228 / 702 -2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar sei. Ferner würden Bekanntmachungen unter insolvenzbekanntmachungen.de im Internet veröffentlicht. Nützliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale-NRW.
Ein Sonderkündigungsrecht für TelDaFax Kunden besteht nur dann, wenn die Energieversorgung nicht mehr durch TelDaFax selbst, sondern durch den Netzbetreiber erfolgt. Laut Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen habe der jetzige Insolvenzantrag zunächst keine Auswirkungen auf die Verträge der TelDaFax-Verbraucher und deren Strom- oder Gasversorgung, so berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Die jetzige Anmeldung des Insolvenzverfahrens gebe nicht automatisch das Recht den Vertrag mit TelDaFax vorzeitig zu kündigen.